
Umsatzsteuersätze in der Gastronomie
Aktuelles EuGH-Urteil
Unterliegt die Lieferung von Speisen durch eine Bäckereifiliale zum Verzehr an Ort und Stelle dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) oder dem Regelsteuersatz (19 %)? Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Finanzgericht (FG) Münster in dem Verfahren Az. 15 K 2553/16 U.
Die Finanzverwaltung gewährt im Einspruchsverfahren auf Antrag ein Ruhen des Verfahrens, jedoch keine Aussetzung der Vollziehung. Seitens der Steuerverwaltung wird die (unveränderte) Auffassung vertreten, dass der Regelsteuersatz zu verrechnen ist, wenn die Bäckereifiliale Sitzgelegenheiten hat, die in ihrem Eigentum stehen oder angemietet wurden bzw. in Absprache mit dem Eigentümer mitbenutzt werden können.
Letztlich entscheidet sich die Frage nach dem Umsatzsteuersatz nach den Sitzgelegenheiten. Fehlt es an vorhandenen Sitzgelegenheiten, ist nach Verwaltungsauffassung der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden (OFD Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2018, Kurzinfo USt 3/2018).
Stand: 25. September 2018
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